WARTUNG VON REINSTGASANLAGEN

Betreiber in der Pflicht!

Der Betreiber hat Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfung der Anlage zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel erkannt und abgestellt werden. (gemäß GUV-R500, GUV-B6)

Danach hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass die Aufstellung von Anlagen für Gase vor der ersten Inbetriebnahme geprüft wird.

Bestandteile der Prüfung:

    • Einhaltung der Schutzabstände
    • Einhaltung der Abstände innerhalb der Anlagen
    • Festlegung und Kennzeichnung von explosionsgefährdeten Bereichen
    • Anordnung und Ausführung der Prozessleitwarten
    • Anforderung an die Umgebung von Gasleitanlagen hinsichtlich Öffnungen zu tiefer liegenden Räumen und Kanälen sowie Luftansaugöffnungen
    • vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor unzulässiger Erwärmung

Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnisch erforderliche Anlagenteile in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, auf Zustand und Funktion überprüft werden.

Ebenfalls in festgesetzten Abständen ist der Betreiber verpflichtet die Dichtheitsprüfung, die Prüfung von Schlauchleitungen und Gelenkrohren, die Prüfung von Gaswarnanlagen sowie die Prüfung von Einrichtungen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen durchzuführen.

Wir sind ein anerkannter Fachbetrieb und führen diese Wartungsarbeiten gern für Sie durch!

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Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

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